Brandschaden & Wasserschaden | H&S Meynle Bremen
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Sanierung

Brandschaden & Wasserschaden

Ein Feuer, das seinen bestimmungsgemäßen Ort (z.B. einen Kamin) ungewollt verlässt und sich aus eigener Kraft unkontrolliert ausbreitet, gilt als Brand. Dieser führt in der Regel zu Sach- und Umweltschäden. Nach den Arbeiten der Feuerwehr, wird das gesamte Ausmaß des Schadens oft erst sichtbar.

Auch ein Wasserschaden ist nicht zu unterschätzen. Die Ursachen hierfür sind jedoch sehr vielfältig. Meistens sind starke Regenfälle, Überschwemmungen oder Rohrbrüche die Auslöser. Auch Löschwasser nach einem Brand ist als Wasserschaden einzustufen.

In beiden Fällen gilt, schnell zu handeln, um den Schaden in Grenzen zu halten.

Hier können unsere Mitarbeiter Ihnen weiterhelfen. Sie begutachten den Schaden und leiten ggf. Erstmaßnahmen zur Schadensbegrenzung ein. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen Kostenvoranschläge in sehr kurzer Zeit, machen die Terminplanung und übernehmen sämtliche Abbrucharbeiten sowie Wiederinstandsetzungs- und Reinigungsarbeiten.

Auch bei kontaminierten Stoffen, können wir Ihnen weiterhelfen. Da wir nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Zulassung und auch die Erfahrung haben um die Bearbeitung und Entsorgung dieser Stoffe vorzunehmen.

Nicht selten kommt es nach einem Wasserschaden zu Schimmelbildung. Auch in diesem Bereich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.

Ansprechpartner für Brand- und Wasserschäden

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